Rechtsanwältin Christiane Brzoska

reimende Rechtsanwältin für Patientenverfügungen

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Testament

Wer seine Nachlassregelung selbst treffen möchte, kann ein Testament verfassen. Darin kann der Verstorbene festlegen, wer sein Vermögen erben soll und in welchem Verhältnis dies geschehen soll.

Dies ist besonders für unverheiratete Personen oder Paare und für kinderlose Leute zu empfehlen, weil sonst Eltern, Geschwister oder weiter entfernte Verwandte erben (Familienerbrecht).

Auch kann man im Testament spezielle Auflagen oder Bedingungen festlegen. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Preise und Bestellung:

Für Silberpreneure: 1.40 Euro
(anstatt 1.50 Euro regulär)

Bestellungen per Mail.

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